Recht
Das Gerichtswesen umfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. An der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht der Kassationshof (bestehend aus Kammern für Zivil- und Handels-, Straf- und Sozialrecht), an der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Staatsrat. Weiterhin existieren ein Rechnungshof, der teilweise Gerichtsaufgaben hat, ein Gericht, das über die Zuordnung von
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