Zeitarbeit
Zeit|arbeit, die befristete Übernahme einer Arbeit. Zeitarbeit ist zulässig (§ 620 BGB) und wird häufig zweckgebunden praktiziert, z. B. in Saisonbetrieben (befristetes Arbeitsverhältnis). Die Bezeichnung Zeitarbeitsverhältnis wird auch für Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung verwendet.
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