Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login
Zeitarbeit
Zeit|arbeit, die befristete Übernahme einer Arbeit. Zeitarbeit ist zulässig (§ 620 BGB) und wird häufig zweckgebunden praktiziert, z. B. in Saisonbetrieben (befristetes Arbeitsverhältnis). Die Bezeichnung Zeitarbeitsverhältnis wird auch für Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung verwendet.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.