Beschäftigungsförderungsgesetz
Beschäftigungsförderungsgesetz, Gesetz vom 1. 5. 1985, das v. a. Varianten der Teilzeitarbeit (z. B. Jobsharing, Arbeit auf Abruf) regelte und die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse erleichterte; zum 31. 12. 2000 aufgehoben.
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