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Wahlrechtsreform 2023

Entscheidung des Gerichts

Im Ergebnis erklärte das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform in wesentlichen Teilen für verfassungskonform. Vor allem billigte es das Prinzip der Zweitstimmendeckung und die damit verbundene Nichtberücksichtigung einzelner Wahlkreisbewerber, die eine Mehrheit der Erststimmen erhalten haben.

Informationen zum Artikel

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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