Wahlrechtsreform 2023

Entscheidung des Gerichts

Im Ergebnis erklärte das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform in wesentlichen Teilen für verfassungskonform. Vor allem billigte es das Prinzip der Zweitstimmendeckung und die damit verbundene Nichtberücksichtigung einzelner Wahlkreisbewerber, die eine Mehrheit der Erststimmen erhalten haben.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.