Entscheidung des Gerichts
Im Ergebnis erklärte das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform in wesentlichen Teilen für verfassungskonform. Vor allem billigte es das Prinzip der Zweitstimmendeckung und die damit verbundene Nichtberücksichtigung einzelner Wahlkreisbewerber, die eine Mehrheit der Erststimmen erhalten haben.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe