Vollstreckbarkeit

Vollstreckbarkeit, im engeren Sinn die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde, v. a. einer gerichtlichen Entscheidung, als Grundlage der Zwangsvollstreckung zu dienen (Vollstreckungstitel). Der Titel muss seinem Inhalt nach auf eine Leistung gerichtet sein, also z. B. auf Zahlung einer Geldsumme, Abgabe einer Willenserklärung; vollstreckungsunfähig sind z. B. Feststellungsurteile. Im

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