Berichtigung (Recht)
Berichtigung, Recht:
nachträgliche Änderung einer falschen Angabe, im Rechtsverkehr v. a. bei Registereintragungen, Verwaltungsakten und gerichtlichen Entscheidungen bedeutsam. Die Berichtigung von Registern erfolgt in der Regel nur auf Antrag, in bestimmten Fällen aber auch von Amts wegen; im Grundbuchrecht steht dem Berechtigten bei unrichtiger Eintragung ein Anspruch auf Zustimmung zur
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