Volksinitiative
Volks|initiative, im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren die von der Verfassung vorgesehene vom Volk zu ergreifende Möglichkeit, ein konkretes Gesetz zu initiieren (Artikel 138 f. Bundesverfassung). Während in den Kantonen die Volksinitiative auch zur Anregung allgemeiner Gesetze berechtigt, kann auf Bundesebene nur die Einleitung einer Teil- oder Totalrevision der Bundesverfassung verlangt werden,
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