Volksentscheid
Volks|entscheid, Referendum,
unmittelbare Entscheidung des Volkes (der Abstimmungsberechtigten) über ein Gesetz oder eine sonstige staatliche Maßnahme. Der Volksentscheid wird häufig durch ein Volksbegehren eingeleitet; in der Regel ist für ihn die einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreichend, oft wird jedoch eine Mindestbeteiligung der Abstimmungsberechtigten gefordert (Quorum). Das Grundgesetz sieht den Volksentscheid auf Bundesebene
Quellenangabe