Volksentscheid

Volks|entscheid, Referendum,

unmittelbare Entscheidung des Volkes (der Abstimmungsberechtigten) über ein Gesetz oder eine sonstige staatliche Maßnahme. Der Volksentscheid wird häufig durch ein Volksbegehren eingeleitet; in der Regel ist für ihn die einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreichend, oft wird jedoch eine Mindestbeteiligung der Abstimmungsberechtigten gefordert (Quorum). Das Grundgesetz sieht den Volksentscheid auf Bundesebene

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