Volkserhebung

Volks|erhebung, im weiteren Sinn ein Aufstand der Bevölkerung eines Staates; im engeren Sinn der bewaffnete Widerstand der Bevölkerung eines Landes gegen einen in ihrem Land Krieg führenden anderen Staat. Nach der Haager Landkriegsordnung (1907) wird der betreffende Volksteil unter bestimmten Voraussetzungen als Kriegspartei (»legitime Kombattanten«) betrachtet. (Kombattant, Partisan)

Quellenangabe

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