Volkseigentum
Volks|eigentum, in der DDR Bezeichnung für das staatliche Eigentum. Die wichtigsten Wirtschaftsobjekte (z. B. Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Bodenschätze, Bergwerke, Kraftwerke, Verkehrssysteme) konnten nur im Volkseigentum stehen. Im Vergleich zu den übrigen Eigentumsformen war das Volkseigentum in mehrfacher Hinsicht privilegiert; es konnte nicht verpfändet, belastet und ersessen werden und war
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar