Volkseigentum
Volks|eigentum, in der DDR Bezeichnung für das staatliche Eigentum. Die wichtigsten Wirtschaftsobjekte (z. B. Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Bodenschätze, Bergwerke, Kraftwerke, Verkehrssysteme) konnten nur im Volkseigentum stehen. Im Vergleich zu den übrigen Eigentumsformen war das Volkseigentum in mehrfacher Hinsicht privilegiert; es konnte nicht verpfändet, belastet und ersessen werden und war
Quellenangabe