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Vogelgrippe

Meldepflicht

Nach §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz besteht Meldepflicht. Infektionen mit H7N9 müssen nach § 12 des Infektionsschutzgesetztes an die WHO übermittelt werden.

Mitwirkende

Lars Wilker

Quellenangabe

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