Verweisung (Recht)
Verweisung, Recht:
förmliche Abgabe eines bei Gericht anhängigen Verfahrens an ein anderes Gericht durch Beschluss, der ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. Eine Verweisung kann insbesondere erfolgen bei Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges (§ 17 a Gerichtsverfassungsgesetz) sowie wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit (§ 281 ZPO). Sie erfolgt nur auf Antrag und bindet das
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