Kompetenzkonflikt
Kompetenzkonflikt, Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Staatsorganen, insbesondere Gerichten, die sich beide in derselben Sache für zuständig (positiver Kompetenzkonflikt) oder nicht zuständig (negativer Kompetenzkonflikt) halten. Nach §§ 17, 17 a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) entscheidet jedes Gericht selbst durch beschwerdefähigen Beschluss über die Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtsweges. Andere Gerichte
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar