Verwaltungskosten (Betriebswirtschaftslehre)

Verwaltungskosten, Betriebswirtschaftslehre:

durch organisatorische und administrative Tätigkeiten im Unternehmen (z. B. Geschäftsführung, Rechnungswesen, Post- und Telefonzentrale) anfallende Kosten. Diese sind im System der Vollkostenrechnung Bestandteil der Selbstkosten der einzelnen Kostenträgereinheit; in der Einzelkostenrechnung werden sie, da es sich bei den Verwaltungskosten in der Regel um Kostenträgergemeinkosten (Verwaltungsgemeinkosten) handelt, nicht auf die Kostenträger

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