relative Einzelkosten (Betriebswirtschaftslehre)
relative Einzelkosten, Betriebswirtschaftslehre:
Kosten, die einem Bezugsobjekt direkt zugerechnet werden können; die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten gilt nicht generell (»absolut«), sondern in Bezug auf ein bestimmtes Objekt wie Vorprodukt, Kostenträger (Produkt, Leistungseinheit) oder Kostenstelle, d. h. »relativ«. In der von Paul Riebel (* 1918, † 2001) entwickelten Teilkostenrechnung auf der Basis
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