Hilfslöhne (Betriebswirtschaftslehre)
Hilfslöhne, Betriebswirtschaftslehre:
in der Kostenrechnung Löhne für Arbeitsleistungen, die nur mittelbar der Herstellung der abzusetzenden Produkte dienen (z. B. Löhne für Betriebselektriker, Reinigungskräfte). Hilfslöhne sind bezogen auf die Kostenträger Gemeinkosten.
Quellenangabe