Vertrauensperson (Wehrrecht)
Vertrauensperson, Wehrrecht:
von Soldaten nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz in der Fassung vom 15. 4. 1997 (mit Änderungen) zur Vertretung ihrer Interessen, z. B. gegenüber Vorgesetzten, gewählte Person. Vertrauenspersonen werden für unterschiedliche Dienstgradgruppen (Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften) getrennt gewählt; die Amtszeit beträgt in der Regel 2 Jahre. Bei bestimmten Maßnahmen von Vorgesetzten ist die Vertrauensperson
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