Vertragssystem

Vertrags|system, in der DDR bis zum 1. 7. 1990 Bezeichnung für die Gesamtheit der rechtlichen Instrumentarien und Vorgänge zur Umsetzung der Erfordernisse der Planwirtschaft in den zwischenbetrieblichen Vertragsbeziehungen. Vom Vertragssystem waren die »sozialistischen Wirtschaftseinheiten« erfasst, deren Produktionsverhalten durch zentrale Planauflagen bestimmt war. Zur Abwicklung der Austauschbeziehungen mussten sie untereinander

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.