versicherungsfremde Leistungen
versicherungsfremde Leistungen, Leistungen der Sozialversicherung, die nicht oder nur zum Teil dem eigentlichen Versicherungszweck dienen. Die Abgrenzung von originären und versicherungsfremden Leistungen ist umstritten, u. a. wegen der Verteilung der Finanzierungslasten. Beispiele für versicherungsfremde Leistungen sind die Kriegsfolgelasten, DDR-Folgelasten, beitragsfreie Familienversicherung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Das Bundessozialgericht entschied im Januar 1998, dass
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