Erfüllungsgehilfe (Recht)

Erfüllungsgehilfe, Recht:

die Person, die mit Willen eines Schuldners für diesen bei der Erfüllung seiner geschuldeten Leistung tätig wird, z. B. der Arbeitnehmer bei Reparaturen, die auszuführen der Firmeninhaber sich verpflichtet hat. Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Gläubiger im gleichen Umfang zu vertreten wie

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