Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungs|ermächtigung, die im öffentlichen Haushaltsplan ausgesprochene Ermächtigung der Verwaltung durch den Gesetzgeber, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren einzugehen (§§ 5, 22 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 6 Bundeshaushaltsordnung). Die Notwendigkeit von Verpflichtungsermächtigungen ergibt sich daraus, dass der durch Haushaltsgesetz verabschiedete Haushaltsplan nur die Zulässigkeit von Ausgaben für das jeweilige
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