Kassenverstärkungskredit

Kassenverstärkungskredit, Kreditmittel, die von einem öffentlichen Verband (im Unterschied zum Finanzierungs- oder Deckungskredit) nicht zur Ausgabenfinanzierung, sondern lediglich zur Überbrückung unvorhergesehener, kurzfristiger Liquiditätsengpässe (v. a. bedingt durch das zeitliche Auseinanderfallen von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen) aufgenommen werden. Der zulässige Höchstbetrag wird für das einzelne Haushaltsjahr jeweils im Haushaltsgesetz festgelegt.

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