Vereinigte Große Senate
Ver|einigte Große Senate, aus den beiden Großen Senaten für Zivilsachen und für Strafsachen am Bundesgerichtshof gebildeter Spruchkörper, der bei Divergenzen zwischen Zivil- und Strafsenaten entscheidet (§ 132 Gerichtsverfassungsgesetz).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar