UvD
UvD, Abkürzung für Unter|offizier vom Dienst,
in deutschen Streitkräften Bezeichnung für die Dienststellung des in einer Einheit jeweils für die Dauer von 24 Stunden den allgemeinen Ordnungsdienst wahrnehmenden Soldaten im Rang eines Unteroffiziers (heute in der Bundeswehr meist erfahrener Mannschaftsdienstgrad).
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