Unternehmensvertrag
Unternehmensvertrag, Bezeichnung des Aktienrechts für Verträge, die die Beherrschung, Gewinnabführung, Teilgewinnabführung, Gewinngemeinschaft, Betriebspacht oder Betriebsüberlassung regeln (§§ 291 ff. Aktiengesetz). Unternehmensverträge bedürfen der Schriftform, einer Dreiviertelmehrheit der Hauptversammlung und der Eintragung ins Handelsregister.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe