Vorgesellschaft (Handelsrecht)
Vorgesellschaft, Gründungsgesellschaft, Handelsrecht:
eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) im Zwischenstadium zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (der Feststellung der Satzung) und der Eintragung im Handelsregister. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft die volle Rechtsfähigkeit als juristische Person. Trotzdem untersteht sie im Wesentlichen bereits dem Recht der zukünftigen Gesellschaft und kann auch als Vorgesellschaft
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