Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag, Ergebnisabführungsvertrag,

Unternehmensvertrag, durch den eine AG, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH sich verpflichtet, ihren Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Als Gewinnabführungsvertrag gilt auch die Verpflichtung, das Unternehmen für Rechnung eines anderen zu führen (§ 291 Aktiengesetz). Durch einen Gewinnabführungsvertrag entsteht ein Konzern. Für außen stehende Aktionäre sind angemessene

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