Untermaßverbot
Untermaßverbot, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verpflichtung des Staats, zur Erfüllung seiner Schutzpflicht in ausreichender Weise Maßnahmen zu ergreifen, um, unter Abwägung entgegenstehender Rechtsgüter, einen angemessenen und wirksamen Schutz von Grundrechten zu gewährleisten. (Übermaßverbot)
Quellenangabe