Energiesicherungsgesetz
Energiesicherungsgesetz, Kurzbezeichnung für das »Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas« vom 20. 12. 1974. Es verfolgt zum einen den Zweck, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass in Deutschland Staat und private Wirtschaft geeignete Maßnahmen zur Sicherung des lebenswichtigen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe