Existenzminimum
Existenzminimum, materielle Güter, die ein Mensch zur Bestreitung seines existenznotwendigen Bedarfs benötigt (physisches Existenzminimum), beziehungsweise die Gütermenge, die zur Realisierung des Lebensunterhalts und zum Beibehalt der Integration in das soziale Umfeld (d. h. Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben) erforderlich ist (soziales oder kulturelles Existenzminimum).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Rahmen der Einkommensbesteuerung sicherzustellen, dass dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Steuerpflicht mindestens ein dem Geldwert des Existenzminimums entsprechendes Einkommen verbleibt. Dieser Forderung wird im deutschen Einkommensteuerrecht (§ 32 a EStG) dadurch entsprochen, dass der Tarif mit einem Bereich beginnt, innerhalb dessen ein Steuersatz
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