Übermaßverbot

Übermaßverbot, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die sich aus dem Rechtstaatsprinzip ableitende übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns, die besagt, dass staatliche Eingriffe in den Rechtskreis der Bürger nur dann rechtmäßig sind, wenn sie geeignet, erforderlich (notwendig) und verhältnismäßig sind. Teilweise wird auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip als die anderen Elemente umschließender

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