Überzeugungstäter

Überzeugungstäter, derjenige, der sich zur Begehung einer Straftat durch seine sittliche, religiöse oder politische Überzeugung für verpflichtet hält. Das deutsche Strafrecht enthält keine besonderen Bestimmungen für Überzeugungstäter, doch ist bei der Strafzumessung »die Gesinnung, die aus der Tat spricht«, zu berücksichtigen (§ 46 Absatz 2 StGB).

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