Aufforderung (Strafrecht)

Aufforderung, Strafrecht:

Wer einen anderen auffordert, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch, aber in gemilderter Form, bestraft (§ 30 Absatz 1 StGB). Ähnliche Regelungen sind in § 15 des österreichischen StGB und in Artikel 24 Absatz 2 des schweizerischen StGB enthalten.

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