Trift
Trift [mittelhochdeutsch, zu treiben] die, -/-en,
1) Weg zum Weideauftrieb des Viehs. Triftgerechtigkeit, auch Trift-, Tritt- oder Trattrecht, die einem Grundeigentümer zustehende Befugnis, sein Vieh über das Grundstück eines anderen auf die Weide zu treiben; 2) Grasflur aus Hartgräsern als geringwertige Weide besonders für Schafe.
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