Reallast
Real|last, Belastung eines Grundstücks, kraft deren dem Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Naturalien, Geld, Dienstleistungen), ohne dass grundsätzlich ein inhaltlicher Bezug zum Grundstück gegeben sein müsste (§§ 1105 ff. BGB). Die Reallast kann zugunsten einer Person (subjektiv-persönliche Reallast) wie auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines
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