Transit (Recht)

Transit [italienisch transito, von lateinisch transitus »Übergang«] der, -s/-e,

Recht und Wirtschaft: Durchfuhr, Beförderung von Waren oder Durchreise von Personen durch ein Drittland. Für den Transit von Personen ist oft ein Transitvisum erforderlich. Der Warenverkehr (Transithandel) im Transitverkehr wird in der Außenhandelsstatistik gesondert erfasst.

Quellenangabe

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