Topp
Topp [mittelniederdeutsch top »Spitze«] der, -s/-e(n) und -s,
oberes Ende eines Mastes oder einer Stenge, z. B. Vortopp, Großtopp; toppen, eine Rah waagerecht stellen. Die Topplaterne (Topplicht) ist ein an der Mastspitze gesetztes Licht, das Toppsegel das obere Segel am Mast eines Segelschiffs. Toppflaggen werden an den obersten Stellen des Mastes gesetzt (z. B.
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