Timokratie
Timokratie [griechisch, zu timḗ »Schätzung (des Vermögens)« und krateĩn »herrschen«] die, -/...ˈti|en,
Staatsverfassung, bei der die politischen Rechte der Bürger, besonders das Wahlrecht, nach Vermögensverhältnissen oder Einkommen abgestuft sind; lässt sich bis zu Solons Verfassung zurückverfolgen. Entsprechende Systeme gab es im Römischen Reich (Census), aber auch in neuerer Zeit (Dreiklassenwahlrecht).
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