Timokratie
Timokratie [griechisch, zu timḗ »Schätzung (des Vermögens)« und krateĩn »herrschen«] die, -/...ˈti|en,
Staatsverfassung, bei der die politischen Rechte der Bürger, besonders das Wahlrecht, nach Vermögensverhältnissen oder Einkommen abgestuft sind; lässt sich bis zu Solons Verfassung zurückverfolgen. Entsprechende Systeme gab es im Römischen Reich (Census), aber auch in neuerer Zeit (Dreiklassenwahlrecht).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar