Dreiklassenwahlrecht

Dreiklassenwahlrecht, Bezeichnung für ein nach der Steuerleistung in drei Klassen abgestuftes Wahlrecht, insbesondere das zwischen 1849 und 1918 gültige Wahlrecht zur Wahl des preußischen Abgeordnetenhauses.

Das von König Friedrich Wilhelm IV. am 30.5.1849 nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung eingeführte Wahlrecht war im Kern ein indirektes Zensuswahlrecht mit ungleichem Stimmgewicht.

Quellenangabe

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