Tarifkonkurrenz

Tarifkonkurrenz, das Einwirken von mehreren Tarifverträgen nach ihrem zeitlichen, räumlichen, betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich auf dasselbe Arbeitsverhältnis, wenn beide Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden sind. Tarifpluralität liegt dagegen vor, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen, die Arbeitnehmer aber jeweils nur an einen dieser Verträge gebunden sind. Nach der Rechtsprechung

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