Tantieme
Tantieme [tã-, tan-; französisch, zu tant »so(undso) viel«] die, -/-n,
in der Regel Gewinn-, aber auch Umsatzbeteiligung, wird häufig bezogen von leitenden Angestellten, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Unternehmen (Gewinnbeteiligung). Urheber (z. B. Schriftsteller, Komponisten) beziehen Tantiemen aus den Verwertungen ihrer Werke, Dirigenten, Sänger u. a. gegebenenfalls aus ihren Tonträgeraufnahmen. (Bibliotheksabgabe, GEMA)
Quellenangabe