Tagebuch (Handelsrecht)

Tagebuch, Handelsrecht:

tägliche Aufzeichnung besonders des Handelsmaklers über alle von ihm vermittelten Geschäfte, um den Beweis des Geschäfts zu sichern (§§ 100 ff. HGB). – In der Geschäftssprache wird als Tagebuch (Journal) das in der doppelten Buchführung übliche Grundbuch für die fortlaufende (nicht nach Konten gegliederte) Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen bezeichnet.

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