Kontokorrent
Kontokorrent [italienisch conto corrente »laufende Rechnung«] das, -s/-e,
zum einen der die Personenkonten, d. h. die Konten der Kunden (Debitoren) und der Lieferanten (Kreditoren), umfassende Bereich der Buchführung (Kontokorrentbuch), zum anderen ein Konto, dessen Führung handelsrechtlich geregelt ist (§§ 355 ff. HGB), dem ein meist formlos geschlossener Kontokorrentvertrag zugrunde liegt und auf dem alle gegenseitigen Forderungen und
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