Ständestaat

Ständestaat, Staatswesen, in dem bestimmte Stände durch ihre Vertretungen an den Staatsgeschäften teilhaben.

In den Staaten Mittel-, West- und Nordeuropas kennzeichnet das Ständewesen den Übergang von der feudalen Ordnung des Mittelalters zum modernen Verfassungsstaat.

Quellenangabe

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