Besondere bodenrechtliche Maßnahmen
Für städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen den Gemeinden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit dem BauGB auch besondere bodenrechtliche Instrumente zur Verfügung. Durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 ff. BauGB) werden Ortsteile entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmals entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen
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