Strandgut
Strandgut, Strandtrift,
das von der See an den Strand geworfene Gut (Bergung). Die Strandungsordnung vom 17. 5. 1874, die besondere, vom allgemeinen Sachenrecht abweichende Bestimmungen über Strandgut enthielt, ist durch Gesetz vom 28. 6. 1990 ersatzlos aufgehoben worden. Nunmehr gilt auch für Strandgut das allgemeine Sachenrecht.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe