Bodmerei

Bodmerei [niederdeutsch],

Darlehensaufnahme durch den auf der Reise befindlichen Kapitän eines Seeschiffes gegen Verpfändung (»Verbodmung«) von Schiff oder Fracht in Notfällen; durch das Aufkommen moderner Nachrichten- und Bankverbindungen bedeutungslos. Die Bestimmungen des HGB über die Bodmerei wurden durch Gesetz vom 21. 6. 1972 aufgehoben.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.