Verfahren
Gesetzlich ist der Strafprozess zweigeteilt in das schrittweise zur Entscheidung führende Erkenntnisverfahren und das eine Verurteilung verwirklichende Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren ist in drei Abschnitte unterteilt: Im praktisch sehr bedeutsamen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren, §§ 160–177 StPO) untersucht die Staatsanwaltschaft, ob der meistens durch eine Strafanzeige, seltener durch eigene Erkenntnisse der Polizei oder
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