Vernehmung (Prozessrecht)

Vernehmung, Verhör,

Prozessrecht: die mündliche Befragung von Zeugen, Sachverständigen, auch der Partei selbst sowie des Beschuldigten. Nach § 136 StPO ist der Beschuldigte bei der ersten richterlichen Vernehmung damit zu konfrontieren, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen sowie

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