Voruntersuchung (Strafprozess)
Vor|untersuchung, Strafprozess:
früher in der Bundesrepublik Deutschland ein sich an die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in schweren Fällen anschließender zweiter Teil des Ermittlungsverfahrens unter richterlicher Leitung. Die Voruntersuchung ist mit Wirkung vom 1. 1. 1975 zum Zweck der Beschleunigung der Strafverfahren abgeschafft worden. Dagegen kennt das österreichische Recht die Voruntersuchung (§§ 91–115
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